Tierrechte
Warum TierRECHTE?
Rechte sind unteilbar!
Tieren auf ethischer sowie juristischer Ebene Rechte einzuräumen, scheint auf den ersten Blick vielleicht absurd.
„Es ist doch schon immer so gewesen.“
„Das Tier steht unter dem Menschen.“
„Gott hat uns die Tiere zu unserem Nutzen gegeben.“
Unsere Auffassungen sind geprägt durch jahrhundertealte Traditionen, Gewohnheiten, Moden, Riten, religiöse Dogmen, deren Sinn heutzutage nicht mehr nachvollziehbar ist und die inzwischen größtenteils durch die Erkenntnisse in der Verhaltens-, Sozial-, Gesundheits- und medizinischen Forschung überholt sind.
Ein völlig neuer Blick auf die Tierwelt und das Tier-Mensch-Verhältnis ist vonnöten. Denn die Welt hat sich weiterentwickelt, die Zeiten ändern sich stetig und mit ihr Verhältnisse, Systeme, Beziehungen. Wir Menschen werden den ethischen Ansprüchen und Forschungsergebnissen, die oft in Wechselwirkung zueinander stehen und die sich vor allem im vergangenen Jahrhundert rasant vermehrt haben, nicht mehr gerecht, wenn wir Grundrechte, Moral und Ethik nur auf uns anwenden.
Tiere haben und hatten von jeher Interessen wie Selbsterhaltung, artgerechtes Leben, selbstbestimmtes Leben, welches Entscheidungsfreiheit mit einschließt, Entfaltungsfreiheit, Schmerzfreiheit ... kurzum, ein Interesse an einem Leben frei von menschlichen Eingriffen.
Dass Tiere empfinden und leiden können, steht mittlerweile (überall auf der Welt sowie in jeder Disziplin) außer Frage. Üblicherweise versuchen wir Menschen physische und psychische Schmerzen zu vermeiden, weil sie Leid verursachen. Weshalb also muten wir das den Tieren zu? Empfindenden nicht-menschlichen Tieren – oft wird vergessen, der Homo sapiens gehört aus natur-wissenschaftlicher Sicht ebenfalls zu den Tieren – steht demzufolge die selbe GeRECHTigkeit und das selbe Mitgefühl zu, wie den Menschen untereinander.
Es stellt eine Doppelmoral dar, wenn der Mensch sich umfangreiche ethische und juristische Rechte einräumt, aber andere empfindende Wesen bewusst im rechtsfreien Raum belässt. Selbstredend macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um „Haus“-, „Nutz“- oder „Wild“tiere handelt. Im Übrigen ist allein diese klassifizierende und in sich degradierende Differenzierung eine durch nichts zu rechtfertigende menschliche Anmaßung.
Rational gesehen leben Tiere zu ihrem Selbstzweck und nicht um ausgebeutet und/oder besessen zu werden, genauso wie es falsch war Sklaven oder Leibeigene auszubeuten und zu besitzen. Mensch kann andere Lebewesen nicht besitzen, als Individuen mit Eigenwert besitzen sie sich selber.
TierRECHTE sind also zwingend notwendig. Ein TierSCHUTZgesetz kommt den Interessen der Tiere nicht im Mindesten nahe. Es hält die Unterdrückung weiter aufrecht, denn es werden dadurch – im besten Fall – nur die bestehenden Bedingungen für die Tiere verbessert, nicht aber der Status des Ausgebeutet-werdens und der Unfreiheit aufgehoben!
In vielen philosophischen Theorien sind Tierrechte bereits seit langem existent, es ist allerhöchste Zeit, sie auch praktisch einzuführen. Sie müssen ihren Widerhall in der Gesetzgebung finden!
Erste Schritte und das Great Ape Project (GAP)
Im Oktober 1999 hat das neuseeländische Parlament ein Grundrecht für nicht-menschliche Hominiden, sprich: Menschenaffen, gesetzlich festgeschrieben, das des Verbots von Experimenten mit ihnen. Zu den Großen Menschenaffen gehören: Gorillas, Orang-Utans, Schimpansen sowie Bonobos. Ein Unterschied zu einem normalen Versuchsverbot mit Menschenaffen, wie es z.B. in Österreich am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ist darin zu sehen, dass jeder Bürger in die Lage versetzt wurde, bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz einzugreifen, was bisher lediglich dem Staat oblag.
Das im Jahr 1993 gegründete Great Ape Projekt - Projekt Große Menschenaffen – hatte diesen Gesetzesentwurf in das neuseeländische Parlament eingebracht. Es war auch für die Eingabe eines Beschlussentwurfs verantwortlich, der seit April 2006 das spanische Parlament beschäftigt. Dort wird versucht alle drei Forderungen des GAP - Recht auf Leben, auf Freiheit und physische sowie psychische Unversehrtheit - legislativ umzusetzen.
Diese drei existentiellen Grundrechte fordert die TiK für ALLE empfindungsfähigen Lebewesen! Allerdings sind die bisherigen Leistungen des GAP zu würdigen und wir erkennen in der Etablierung von Individualrechten für Menschenaffen einen „Türöffner“ für ihre Ausdehnung auf andere Tierarten.
Speziesismus
Der, von dem britischen Psychologen Richard D. Ryder 1970 erdachte und in Tierrechtskreisen weit verbreitete, Begriff bezeichnet die Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Art(„Spezies“)zugehörigkeit; analog zum Rassismus oder Sexismus. Er beschreibt in einem Wort die von uns alltäglich und wie selbstverständlich gelebte Bevorzugung unserer eigenen Art innerhalb der belebten Welt, und somit auf Kosten dieser Mitwelt.
Tierbefreiungsbewegung
Ein progressiver, jedoch in der heutigen Gesellschaft – realistisch gesehen – nicht umzusetzender, Schritt ist die von diversen Theoretikern aus dem Marxismus bzw. der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule hergeleitete Philosophie der „Tierbefreiung“. Sinnbildlich ist damit die theoretische Befreiung von menschlicher/n Ausbeutung, Unterdrückung, Willkür bis hin zu jeglichen Eingriffen bzw. Reglementierungen gemeint. (Sie ist nicht zu verwechseln mit den praktischen Tierbefreiungen, bei denen Tiere durch einen Akt des zivilen Ungehorsams ihren Gefängnissen entnommen und an Orte verbracht werden, wo sie leidensfrei bis zu ihrem natürlichen Ende leben können.) Ihre Vertreter begreifen die Befreiung der nicht-menschlichen Tiere als einen unerlässlichen Teil der gesamtgesellschaftlichen Emanzipation, angeregt durch den Unity-of-Oppression-Ansatz, also als eine konsequente Fortsetzung der weiteren emanzipatorischen Bewegungen wie Anti-Kapitalismus, Anti-Rassismus, Anti-Sexismus, Anti-Globalisierung etc. Die Durchsetzung von Rechten für Tiere geht dieser Fraktion nicht weit genug, da die Legislative u.a. den unterdrückenden Herrschaftsapparat ausmacht, den es nach ihrer Ansicht abzuschaffen gälte. |